Reformation

In der Schweiz wurde die Reformation vor allem von Zürich aus durchgeführt. Huldrich Zwingli (1484-1531) war am dortigen Grossmünster als sogenannter "Leutpriester" tätig. 1525 nahm der Zürcher Grosse Rat Zwinglis Forderungen einer Kirchenreform und nach politischen und wirtschaftlichen Veränderungen (Säkularisation der Klöster, Reform von Zins- und Bodenrecht etc.) an. Durch die Reformation wurden die bürgerlichen, städtischen Zünfte vorallem gestärkt. Die ländliche Wiedertäuferbewegung (ab 1535 auch die Mennoniten), die darüber hinaus neben der Leibeigenschaft auch noch Zins- und Zehntverpflichtungen aufheben wollte, wurde daher grausam verfolgt und die ländlichen Gebiete unter strenge Vorherrschaft der Städte gebracht.

In den Untertanengebieten wurden die aufbrechenden Bauernunruhen niedergeschlagen. Die Reformation breitete sich rasch aus. In den meisten Fällen standen die städtischen Zünfte als treibende Kraft hinter dem neuen Glauben. Nur dort, wo sie keine eigentliche Macht darstellten, wie in Luzern, Zug, Solothurn und Freiburg, unterblieb die Reformation. Der grösste Widerstand erwuchs dem neuen Glauben in der Zentralschweiz und diese Kantone blieben katholisch. 1528 entschloss sich auch die mächtige Stadt Bern zum Übertritt ins reformierte Lager. Von da an wurde die Reformation mit Waffengewalt auch in der Westschweiz durchgesetzt. 1536 nahm der Reformator Jean Calvin (1509-1564) in Genf Wohnsitz und zur gleichen Zeit brachte Bern die savoyischen Gebiete der Westschweiz unter seine Kontrolle.

Die Reformation spaltete die Schweiz in zwei Lager. Einerseits fanden sich die katholischen Kantone mit einem Drittel der Bevölkerung; auf der anderen Seite standen die Städte mit ihrem Burgrecht und den wirtschaftlichen Zentren im Lande. Sie machten zwei Drittel der Bevölkerung aus. Die Gegensätze zwischen der vorwiegend reformierten Schweiz und seinen katholischen Nachbarn in Deutschland führte über die Jahre zum Verlust des Zusammengehörigkeitsgefühls und schliesslich zum Bruch zwischen der Eidgenossenschaft und dem Reich. De iure wurde diese Trennung im Westfälischen Frieden von 1648 festgeschrieben.