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Zwischen 1415 und 1798 übten die Berner die Oberhoheit über die Gerichtsbarkeit aus. Sie bevollmächtigten Ihren Landvogt in Lenzburg mit der Ausübung, doch musste jedes Urteil von den Gnädigen Herren von Bern bestätigt werden.
Dem Landgericht wohnten noch weitere Amtsleute bei. Der Berner Untervogt amtete als Ankläger. Das Richterkollegium setzte sich aus bis zu 25 Leuten zusammen, so auch aus Untervögten der verschiedenen Gerichtsbezirke, interessanterweise ausser dem des Gerichtsbezirk Trostburg.
Dieses Gericht behandelte Gewaltverbrechen, Hexenprozesse, schwere Eheverbrechen Diebstahl und ähnliche Vergehen. Kleinere Streitigkeiten wurden von den lokalen Gerichten (Chorgerichten) geregelt.

Innert 250 Jahren wurden 37 Todesurteile vollzogen, 14 wegen Diebstahl, 8 Hexen, 7 wegen liederlichem Lebenswandel, 2 wegen Brandstiftung, 5 wegen Mord und 2 wegen Ungehorsamkeit gegen die Obrigkeit. 16 der 37 waren Frauen oder Mädchen.
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