Weingarten (bei Ravensburg), 10. Februar 1275.
Band VII., Nr. 2485, Seite 354
Truchsess Berthold von Rohrdorf best”tigt die testamentarische Verf¸gung seines Eigenmanns Walther Glarer ¸ber seine bewegliche Habe zu Gunsten des Klosters Weingarten.
(Sie waren pers–nlich frei, jedoch sachenrechtlich an ein Landgut gebunden, leisteten Leibzins und gemessene Dienste. Als mansuarii oder servi casati bewirtschafteten sie einen selbst”ndigen Hof, als servi ministeriales dienten sie am Herrenhof. Es ergab sich eine F¸lle von personenrechtlichen Formen minderer Freiheit und eine entsprechende Vielzahl von Bezeichnungen: Barschalke, Biergelden (s. Bargilde), Eigenschalke, Grundholde, Hintersassen, H–rige, Minderfreie, Pfleghafte)